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IV-Allianz: Weiterentwicklung IV (17.022)

Integras hat sich mit mehreren Organisationen zur IV-Allianz zusammengeschlossen; wir berichteten darüber. Die Allianz wendete sich anfangs März mit einem Schreiben an die Nationalrätinnen und Nationalräte, da die eigentliche Weiterentwicklung des Gesetzes im Zuge der Beratung in der zuständigen Kommission zu einer Fortsetzung des IV Sanierungsplans wurde.

Die IV-Allianz

  • unterstützt die Vorschläge zur Förderung der beruflichen Eingliederung.
  • lehnt das vorgeschlagene stufenlose Rentensystem ab.
  • Und lehnt Kürzungen bei den Kinderrenten und bei den Reisekosten entschieden ab.

Delegationsnorm bezüglich erstmaliger beruflicher Ausbildung (Art. 16 IVG)

In Art. 16 Abs. 4 IVG (Bundesgesetz über die Invalidenversicherung) schlägt der Bundesrat eine Delegationsnorm vor. Der Bundesrat könnte damit Massnahmen zur beruflichen Erstausbildung in Art, Umfang und Dauer eigens festlegen. Integras hat die Lobbyarbeiten für den Minderheitsantrag (Lohr) unterstützt, welcher die Verankerung der Dauer von zwei Jahren auch für die Praktische Ausbildung PrA vorsieht. Mit 92 zu 91 Stimmen lehnte der Nationalrat den Minderheitsantrag ab. Jetzt ist das Geschäft in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates und wird dort voraussichtlich im August behandelt.

Integras vertritt folgende Haltung

Um die berufliche Eingliederung angemessen fördern und sichern zu können benötigen Jugendliche mit Behinderung eine berufliche Grundbildung. Die Praktische Ausbildung PrA bietet für viele Jugendliche einen möglichen Einstieg in die Berufswelt, wenn die eidgenössische Grundbildung mit Attest (EBA) aufgrund schulischer oder sozialer Lücken noch nicht begonnen werden kann. Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf sind entsprechend auf geeignete Ausbildungen angewiesen, die ihnen einen Grundbildungsabschluss ermöglichen. Die Praktische Ausbildung dauert zwei Jahre.