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Bericht des Bundesrats zum neuen Kindes- und Erwachsenenschuztrecht

Der Bundesrat hat Ende März einen Bericht zu den ersten Erfahrungen mit dem seit Anfang 2013 geltenden Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verabschiedet.

Dieser zeigt, dass die Zahl der Kinder mit Schutzmassnahmen unter dem neuen Recht zurückgegangen ist (seit 2013 durchschnittlich um 1,3 % pro Jahr). Es gibt zudem keine Hinweise dafür, dass die Kosten der einzelnen Massnahmen mit dem neuen Recht angestiegen sind.

In zwei Punkten hat der Bundesrat Klärungsbedarf festgestellt. Er will abklären, wie der Einbezug nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbessert werden kann und zudem prüfen lassen, ob das Vorgehen bei Gefährdungsmeldungen konkreter geregelt werden muss. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird diese Arbeiten zusammen mit den Kantonen, Fachleuten aus der Praxis und den betroffenen Kreisen durchführen.

zur Mitteilung des Bundesrats