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Empfehlungen der SODK zur Entwicklung der Kinder-und Jugendpolitik in den Kantonen

Im Mai 2016 hat die Plenarversammlung der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) gemeinsame Empfehlungen für die Kinder- und Jugendpolitik verabschiedet. Diese haben eine nationale Tragweite und fördern eine gewisse interkantonale Koordinierung oder sogar Harmonisierung, indem sie «die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Kinder- und Jugendpolitik gestalten und Vorschläge für ein System machen, welches die tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und deren Familien abdeckt».

Von den verschiedenen Themen, die dieses Dokument aufzeigt, nehmen wir auf die folgenden Punkte Bezug:

  • Was die Begriffe «Kind» und «Jugendliche/-r» anbelangt unterstreicht der Text, dass jegliche soziale Kinder- und Jugendpolitik Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 25 Jahren einbeziehen muss (und nicht nur bis zur üblichen Grenze von 18 Jahren), was die gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt. Dieses Verständnis ist in den Bereichen Sozial- und Sonderpädagogik besonders willkommen, da beide mit grösseren Herausforderungen konfrontiert sind, wenn Jugendliche volljährig werden und es darum geht, mit ihnen zusammen die Möglichkeiten ins Auge zu fassen, die die Zukunft ihnen bietet. Ausserdem erwähnt diese gleiche Empfehlung auch die Notwendigkeit eines «speziellen Schutzes vor der Geburt», damit auch die Kinderrechte, die die Gesundheit betreffen, respektiert werden. Diese Formulierung ist jedoch nicht sehr glücklich, denn ihr Anwendungsfeld bleibt vage und kann verschiedensten Interpretationen Raum lassen.
  • Viel Raum ist der Definition und dem Inhalt der vier Schlüsselbegriffe Partizipation, Schutz, übergeordnetes Kindesinteresse und Nicht-Diskriminierung gewidmet. Indem sie sich auf die Positionen des UNO-Ausschusses für Kinderrechte stützt, schlägt die SODK eine Lesart vor, die mit dem schweizerischen Kontext in Einklang ist.
  • Hinsichtlich der kantonalen Politik gliedern sich die Empfehlungen schliesslich in folgende Bereiche: die gesetzliche Regelung und die Planung, die Grundleistungen, der Zugang und die Finanzierung. Was den letzten Punkt betrifft, empfiehlt die SODK den Kantonen, «die Fragen zu regeln, die die Übernahme von Kosten der freiwilligen Leistungen und der von einer Behörde angeordneten Massnahmen betreffen». Ebenso empfiehlt sie, «finanzielle Ressourcen und nötiges Personal dafür vorzusehen». – Zweifellos werden die Professionellen in der Praxis in dieser Zeit der beschränkten Budgets ihre Vorgesetzten auf diesen Punkt aufmerksam zu machen wissen.

Im Grundsatz befürwortet Integras die Empfehlungen der SODK . Wir stellen fest, dass unsere Anliegen sich mit den Themen der kantonalen Behörden decken; insbesondere was die interkantonale Koordination betrifft, die Einführung von Standards sowie den Schutz der Interessen von Kindern, Jugendlichen und der Professionellen, die sie begleiten. Leider bleiben die Empfehlungen bei der Definition von Grundleistungen vage, gleiche Leistungen in allen Kantonen wären von Vorteil. Obschon es sich bei diesen Empfehlugen um einen Kompromiss handelt, erinnern wir daran, dass das übergeordnete Kindesinteresse eigentlich über dem Föderalismus stehen sollte!

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