Rückblick «Day of General Discussion 2021»
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Alle zwei Jahre organisiert der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Day of General Discussion (DGD), um die Konvention und ihre konkreten Auswirkungen unter dem Blickwinkel spezifischer Bereiche besser zu verstehen. Zahlreiche Akteur*innen nehmen jeweils an diesem Diskussionsanlass teil, insbesondere Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, staatliche Repräsentant*innen, die Kinder, Vertreter*innen der Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte oder auch Akteur*innen der Privatwirtschaft.
Kinderrechte und ausserfamiliäre Unterbringung
Das Thema des Day of General Discussion vom 16. und 17. September 2021 lautete «Kinderrechte und ausserfamiliäre Unterbringung». Ziel war es insbesondere, die aktuelle Lage im Bereich der ausserfamiliären Unterbringung in ihrer ganzen Komplexität zu erfassen und die herausforderndsten Momente bei einer Trennung von Kindern von ihrer Familie sowie die geeigneten Mittel, um dieser zu begegnen, herauszuarbeiten und zu diskutieren.
An dem Diskussionstag nahm eine beachtliche Anzahl Kinder und Jugendlicher mit Heimerfahrung teil und es konnten «Best practices» aus verschiedenen Ländern ausgearbeitet werden. Gestützt auf die Gespräche werden Empfehlungen erstellt zur Frage, was für die betroffenen Kinder eine qualitativ gute ausserfamiliäre Unterbringung ausmacht und welches geeignete Unterstützungsmassnahmen für die damit beauftragten Personen sind. Diese Empfehlungen werden dem Ausschuss zur Verabschiedung vorgelegt.
Während der zweitägigen Veranstaltung wurden in fünf Arbeitsgruppen die folgenden Themen behandelt:
- Zugang zur Justiz für die platzierten Kinder und Jugendlichen.
- Wie können Familien und Gemeinschaften gestärkt werden, um eine Trennung zu verhindern?
- Wie kann den Bedürfnissen und Rechten der von ihrer Familie getrennten, unbegleiteten oder schutzlosen Kinder bestmöglich entsprochen werden?
- Angebote für Dienstleistungen und qualitativ hochstehende Betreuung zugunsten von Kindern in einer ausserfamiliären Platzierung.
- Transformation des Systems in Richtung einer familiären und gemeinschaftlichen Betreuung.
Zusammenfassend betonte der Kinderrechtsausschuss – unter anderem – die Wichtigkeit einer frühzeitig einsetzenden Unterstützung und Intervention bei den Familien, um das Risiko, dass es zu einer ausserfamiliären Platzierung kommt, für möglichst viele Betroffene zu reduzieren. Auch die Notwendigkeit, verstärkt in die Qualität der Ausbildung der Fachpersonen des Kindesschutzes zu investieren, wurde hervorgehoben. Ausserdem unterstrich der Ausschuss erneut, wie unerlässlich das Recht auf Anhörung in allen Gerichts- und Zivilverfahren ist und dass den Kindern und Jugendlichen während der gesamten Verfahrenszeit Zugang zu juristischer, psychologischer und emotionaler Unterstützung gewährleistet wird.
Aus den Diskussionen ging ebenfalls klar hervor, dass jeder Versuch, Qualitätskriterien für die Betreuung fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher zu definieren, deren Standpunkte und Erfahrungen einbeziehen muss, wobei die Vielfalt der konkreten Erfahrungen bei einer Platzierung in den verschiedenen Ländern zu wahren ist. In diesem Sinne sprach sich der Ausschuss auch für nationale Initiativen aus, die ein solches Vorgehen fördern.
Schliesslich drängte der Ausschuss auch darauf, dass Daten aufgeschlüsselt erhoben werden sollten. Nur mit qualitativ hochwertigen, präzisen und vertrauenswürdigen Daten zur Situation von Kindern in Institutionen können positive Reformen zur Verbesserungen des Kindesschutzes gelingen.
Hier können Sie die Veranstaltung nochmals hören (Englisch, Französisch oder Spanisch).