Novum für die Schweiz: Die Stimme der Schweizer Kinder und Jugendlichen fliesst im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit ein.
Aktuell läuft der dritte Zyklus des Berichterstattungsverfahrens für die Schweiz an den UN-Kinderrechtsausschuss. Erstmals wird dabei auch die Sicht der Schweizer Kinder und Jugendlichen in den Prozess mit einbezogen.
Dies stellt eine Neuheit für die Schweiz dar. Erstmals konnten die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz initiierten und koordinierten Verfahrens den Kinder- und Jugendbericht – der ihren Blick auf ihre aktuellen Rechte in der Schweiz wiedergibt – dem Kinderrechtsausschuss selber vorstellen.
Der Kinder- und Jugendbericht wurde dem UN-Kinderrechtsausschuss zusammen mit dem NGO-Bericht am 8. und 9. Juni 2021 anlässlich der Vor-Session des Ausschusses in Genf präsentiert[1]. Als Mitglied des Netzwerks konnte Integras auch Beiträge zum Bericht der NGO beisteuern.
Die Präsentation der beiden Berichte zeigte Lücken und Mängel in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, aber auch das Fehlen einer nationalen Strategie auf, insbesondere in der Gewaltprävention, beim Zugang zu Unterstützungsangeboten für die Familien hinsichtlich der Platzierungsbedingungen und der Garantie des Rechts auf Gehör in allen Verfahren.
Teilgenommen an der Erarbeitung des Kinder- und Jugendberichts hat auch die Waadtländer Commission de jeunes (Kommission der Jugendlichen), die ihre Sichtweise in Form einer Videopräsentation darstellte. Einer ihrer Vertreter, Nathan Pidoux (17), erhielt als Mitglied der Delegation die Möglichkeit, die Mitglieder des UN-Kinderrechtsausschusses zu treffen.
Nach der Anhörung der Zivilgesellschaft ist nun der Bundesrat am Zug. Der Agenda des Ausschusses zufolge steht die Prüfung der Situation in der Schweiz am 20. September 2021, im Rahmen der 88. Session, auf dem Programm. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf dem Portal UN TV Web direkt übertragen.
Im Rahmen dieser Session wird der Ausschuss einen interaktiven Dialog mit der Schweizer Delegation führen und dabei diskutieren, in welcher Art die Eidgenossenschaft ihren Pflichten im Bereich Kinderrechte nachkommt. In der Folge werden Empfehlungen ausgearbeitet (Concluding Observations).
Weitere Informationen finden Sie auf Netzwerk Kinderrechte Schweiz.
[1] Bei der Vor-Session handelt es sich um eine Sitzung hinter verschlossener Tür zwischen den Mitgliedern des Ausschusses und der Zivilgesellschaft.