Das Bundesgericht setzt ein deutliches Zeichen für Kinderrechte – Kinder müssen angehört werden
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr kassiert das Bundesgericht einen Entscheid eines kantonalen Gerichts, weil Kinder im Verfahren nicht angehört wurden. Dies zeigt, dass das Recht auf Anhörung sogar bei kantonalen Beschwerdeinstanzen, hier das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurns, teilweise ungenügend verankert ist, und es macht den Handlungsbedarf für eine umfassende Umsetzung der UN-KRK in den Kantonen deutlich.