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Rückblick auf die Brunnentagung 2019
«Hör uf, süscht bring di um!» Grenzen und Grenzüberschreitungen in der Kinder- und Jugendhilfe

12.-14. November 2019 in Brunnen

Die diesjährige Brunnentagung widmete sich dem Thema «Grenzen und Grenzüberschreitungen» im pädagogischen Kontext. Schnell ist im Alltag gesagt: «ich kenne meine Grenzen». Aber kennen wir unsere Grenzen wirklich und anerkennen wir die Grenzen Anderer gleichermassen? An drei Tagen setzten wir uns nicht nur mit verschiedenen Facetten (psychische, physische und strukturelle Gewalt) sondern auch mit den verschiedenen Ebenen der Grenzverletzungen auseinander. In der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sind Selbstverletzungen oder Gewalt zwischen Peers kein selten zu beobachtendes Phänomen. Auch in Supervisionen wird oft über grenzverletzendes Verhalten von Jugendlichen und/oder deren Angehörigen gegenüber den pädagogischen Fachkräften gesprochen. Zudem berichten Kinder und Jugendliche von Grenzüberschreitungen als biografische Erfahrung, nicht nur durch das eigene soziale Umfeld, wie der Familie, sondern auch durch die Praxis der Sozialen Arbeit. Diese verschiedenen Facetten und Ebenen waren auch in diesem Jahr Teil der Referate, Workshops, dem Praxisforum und dem sozialpolitisches Seminar.

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Die Tagungsteilnehmer*innen erhalten die Publikation kostenfrei zugestellt.

Kennen wir unsere Grenzen?

«Wir müssen uns spezielle Mühe geben, auch für vulnerable Menschen ein Umfeld zu schaffen, das – so gut es geht – Integrität ermöglicht» Prof. Dr. Arnd Pollmann

Prof. Dr. Arnd Pollmann eröffnete die Tagung mit seinem Referat «Grenzen der Integrität» mit der Frage: Wo beginnt die Grenzüberschreitung? Gerade Kinder und Jugendliche haben es aufgrund ihres Alters, ihrer Entwicklung und/oder ihren Lebensumständen besonders schwer, ein Leben in Integrität zu führen. Integrität meint hierbei unter anderem die seelische und körperliche Unversehrtheit. Gerade weil ihr Leben fragiler als das vieler Erwachsener ist, gilt ihnen besonders gezielter Schutz. Integrität ist ein Recht, das jedes Kind und jeder Jugendliche haben sollte. Dieser Grundsatz ist in der Bundesverfassung Art. 11 verankert, welcher unter anderem besagt, dass Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit haben. Dieser gesetzliche Grundsatz wird ebenfalls durch die Kinderrechtskonvention gestützt. Trotz dieser guten Voraussetzung, bestehen noch immer Lücken in der Gesetzgebung. So kennt die Schweiz bis heute kein ausdrückliches Züchtigungsverbot von Kindern und Jugendlichen. Verschiedene Initiativen (u.a. Motion «Abschaffung des Züchtigungsrecht» wurde im Mai 2017 abgelehnt) in der Schweiz, entsprechenden dem Verbot der Körperstrafe an Kindern und Jugendlichen wurden jedoch bis anhin abgelehnt. Dies hat für die Betroffen schwerwiegende Folgen.

Prof. Dr. Dirk Baier zeigt in seinem Referat auf, dass elterliche Gewalt in der Schweiz noch immer Teil der Erziehungskultur ist. Die Forschungsstudie der ZHAW und der HETS Fribourg liefert die Erkenntnis, dass mehr als ein Fünftel der Jugendlichen schwere elterliche Gewalt in der Erziehung erleben, sagt er.

«Wenn Kinder und Jugendliche über längere Zeit hinweg nur Erfahrungen der Missachtung und der Ohnmacht in der Familie gemacht haben, kann dies zur Folge haben, dass sie sich Achtung durch Machtausübung über Andere verschaffen möchten. Die Gewaltausübung wird zur Quelle der Anerkennung, vor allem dann, wenn keine anderen Quellen zur Verfügung stehen» Prof. Dr. Dirk Baier

Die Folgen dieser biografischen Erfahrungen von Grenzverletzungen, sind für die betroffenen Familien erheblich. Sie lösen bei allen Beteiligten Angst, Scham, Schuld, Trauer, Ohnmacht, Wut usw. aus. Die Ergebnisse machen deutlich, dass eine gesetzliche Bestimmung, die jegliche körperliche Gewalt von Eltern gegen Kinder und Jugendliche verbietet, notwendig ist.

Grenzen des Möglichen

Am zweiten Tag der Tagung betrachteten wir an der Brunnentagung mit der Referentin Dr. Ursula Pav das Thema Grenzverletzungen gegenüber von pädagogischen Fachkräften bzw. die Grenzen des Möglichen und somit die Chancen im Umgang mit Grenzverletzungen.

«Die Qualität (und Handlungsfähigkeit) einer Einrichtung und ihrer Mitarbeiterinnen zeigt sich nicht in der Häufigkeit von Grenzverletzungen, sondern in ihrem Umgang damit!» Ursula Pav

Mit ihrem Referat zeigt Frau Dr. Pav auf, dass im Spannungsfeld von Nähe und Distanz alle Beziehungskonstellationen der Sozialen Arbeit zugrunde liegen. Ein adäquater Umgang mit Grenzverletzungen ist enorm Ressourcen- und kostenaufwändig, eröffnet jedoch für alle Beteiligten einen essenziellen Entwicklungsspielraum. So lassen sich die Grenzen des Möglichen nur dadurch bestimmen, dass man sich ein wenig über sie hinaus ins Unmögliche wagt, sagt Frau Dr. Pav.

Geschlechterkonstruktionen – Täter-Opfer-Ambivalenzen

Dr. Anke Neuber zeigt in ihrem Referat, anhand biographischer Fallrekonstruktionen von inhaftierten jungen Männern, den Zusammenhang von Männlichkeit und Gewalt auf. Es besteht eine enge Verbindung zwischen der Bedeutung von Gewalt und den biographischen Konflikterfahrungen junger Männer.

«Eine biografische Perspektive auf das Verhältnis von Geschlecht und Gewalt einzunehmen, ermöglicht es, Bezüge zwischen den gesellschaftlichen Strukturen und den subjektiven Aneignungsweisen, zwischen dem Einfluss kultureller Geschlechtervorstellungen und subjektiven Verarbeitungsformen in Bezug auf Gewalt herzustellen» Dr. Anke Neuber

Digitale Räume – Grenzen schaffen in grenzenlosen Räumen

Unser Alltag ist von digitalen Medien durchdrungen. Für die Jugendlichen bildet die medialisierte Welt über dies hinaus auch eine zentrale Lebenswelt, die zudem Identitätsstiftend ist. Das Selbst wird in den sozialen Onlinenetzwerken präsentiert und kann in diesem unberechenbare Ausmasse annehmen. Obwohl Jugendliche in ihrer Freizeit im Schnitt 4h/Tag Online sind, bedeutet es nicht, dass sie die nötigen Medienkompetenzen hierfür haben. So ist Cybermobbing unter anderem für Erwachsene oft kaum einsehbar. Dr. Rahel Heeg beschreibt, dass Cybermobbing meistens im Zusammenhang mit (direktem) Mobbing geschieht. Jugendliche würden sich bei solchen Vorfällen nicht unbedingt an Erwachsene wenden, wie einige fatale Beispiele bereits gezeigt haben. Medienbildung ist hierbei eine zentrale Aufgabe im pädagogischen Kontext. Es gehe nicht darum Verbote aufzustellen, sondern Räume zu ermöglichen, in den Jugendliche sich geschützt erproben können aber auch Räume bei denen sie von Erwachsenen wertschätzend und aufmerksam begleitet werden sagt Dr. Rahel Heeg. Wie auch im «real Live» muss eine stabile Beziehungsebene geschaffen werden.

Zum Abschluss der Tagung präsentiert Dr. phil. Andreas Wepfer einen solchen geschützten und begleiteten Raum. Das Smartphone wird hierbei als Übergangsobjekt genutzt, um mit Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen und Traumatisierungen und Konflikte zu bearbeiten. In einem musiktherapeutischen Aktivierungsmodul (Triple R) produziert Dr. Phil Andreas Wepfer mit Jugendlichen Musik bzw. Rap. Im Zentrum steht jeweils die Lebenswelt der Jugendlichen.

Schutz oder Eingriff in die Privatsphäre?

Für das sozialpolitische Seminar wurden in diesem Jahr Flavia Wasserfallen (SP) und Claudio Zanetti (SVP) eingeladen. Gemeinsam mit den Mitgliedern von Integras diskutierten sie über die Grenzen der Politik im Spannungsfeld von staatlichem Schutz und Bevormundung. So bestehen hierbei zwei unterschiedliche Standpunkte. Die eine Seite vertritt die Meinung, dass Kinder und Jugendliche Schutz benötigen und dies in der Schweiz noch stärker auf der rechtlichen Ebene. Grenzüberschreitendes Handeln von Erwachsenen gehöre zum Alltag vieler Kinder und Jugendliche. Die Gegenseite vertritt wiederum die Meinung, dass dies eine Bevormundung der Familie darstelle. In diesem Sinne würden Familien durch den Eingriff geschwächt. Gewalthandlungen in der Familie seien somit in der Familie zu lösen und seien nicht Aufgabe des Staates. Es stellte sich hierbei die zentrale Frage aus dem Publikum «Warum ist es strafbar, wenn ich jetzt Ihnen eine knalle aber nicht, wenn ich das bei meinen Kindern mache?» Mit diesem Votum, für die Stärkung der Kinderrechte, zeigt sich, das offensichtlich Grenzen schwer zu ertragen sind, wenn sie den eigenen Anspruch beschränken, jedoch auch, dass Grenzen als Schutz gesucht werden. So kann eine identische Grenze auch eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, wie diese Tagung gezeigt hat  

 

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