Bundespolitik: «Ombudsstelle für Kinderrechte»
Das Bundesparlament sieht sich zurzeit mit einem wichtigen politischen Vorstoss im Bereich Kinderrechte konfrontiert. Die Motion «Ombudsstelle für Kinderrechte» (19.3633) von Ruedi Noser beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte zur Beratung vorzulegen. Weshalb ist die Ombudsstelle für Kinderrechte notwendig?
Für Erwachsene stehen diverse rechtliche Anlaufstellen zur Verfügung, und sie können einen Anwalt mandatieren, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen, teilweise sogar unentgeltlich. Insbesondere nicht urteilsfähige Kinder können das nicht. Sie juristisch zu beraten, erfordert neben rechtlichen Kenntnissen auch besondere Kompetenzen im Umgang mit Kindern. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte verschafft oder vereinfacht ihnen den Zugang zu Informationen, Beratungen, zu rechtlichem Gehör und dem Recht auf eine Rechtsvertretung, z.B. bei anstehenden Fremdplatzierungen.
Integras setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden seit 2016 für eine Ombudsstelle für Kinderrechte ein und begrüsst die Motion sehr.