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Ein Jahr KESCHA: es braucht mehr Ressourcen, mehr Mediation und mehr Krisenintervention

Zürich, 16. Januar 2018 – Im ersten Jahr hat die Anlaufstelle KESCHA in rund 1100 Fällen Personen beraten, die von einer Massnahme des Kindes- oder Erwachsenenschutzes betroffen sind. Die Universität Freiburg hat alle diese Fälle wissenschaftlich untersucht und dabei drei Empfehlungen zuhanden der KESB und Beistände, Kantone und Gemeinden formuliert.

Die Zahl der Beratungen zeigt, dass das Angebot einer unabhängigen Beratung ein Bedürfnis ist. Der Anteil entspricht rund 0.8% aller laufenden Massnahmen der KESB (schweizweit sind total 132‘000 Personen von einer Schutzmassnahme betroffen, davon 42‘000 Kinder und 90‘000 Erwachsene).

59% der Fälle der KESCHA betrafen den Kindesschutz, die restlichen 41% den Erwachsenenschutz. Den Kindesschutzfällen liegen sehr häufig (ca. 70%) Konflikte zwischen den Elternteilen zugrunde. 26.3% der Kindesschutzfälle betreffen Fremdplatzierungen (das entspricht 11,9% aller Fälle der KESCHA). Die Anrufenden haben oft wenig bis kein Vertrauen in die involvierten Institutionen, und fühlen sich mit ihren Bedürfnissen und denen ihrer Angehörigen nicht ausreichend ernstgenommen.

Die Forschenden der Universität Fribourg kommen in ihrer Auswertung zum Schluss, dass sich die negative öffentliche Wahrnehmung (insbesondere in der Deutsch-Schweiz) ungünstig auf die Zusammenarbeit auswirkt. Unter anderem empfiehlt die Universität Freiburg mehr Ressourcen bereitzustellen, im Verfahren mehr Mediationen einzusetzen und für besonders heikle und emotionale Fälle externe Kriseninterventionsstellen aufzubauen, um Eskalationen im Kindes- und Erwachsenenschutz zu verhindern.

Medienmitteilung KESCHA

» Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenen­schutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenen­schutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörde (KESB) oder des Gerichts haben. Die Webseite bietet betroffenen Personen Informationen zum Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht, einfache Tipps und Angaben zum Angebot der KESCHA. Siehe www.kescha.ch