Für eine Anlaufstelle für Kinderrechte
Ende Juni 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) eröffnet. Integras begrüsst die Einführung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und fordert gemeinsam mit einer breiten Allianz von Organisationen aus dem Kinderrechtsbereich, dass in die Menschenrechtsinstitution eine Ombudsstelle für Kinderrechte integriert wird.
Kinder können ihr Recht auf Mitbestimmung oft nicht ohne weitere Unterstützung wahrnehmen. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte verschafft oder vereinfacht Kindern, und damit einer besonders verletzlichen Gruppe, den Zugang zu Informationen, Beratungen und Beschwerdemöglichkeiten. Indem die Ombudsstelle die Kindgerechtigkeit des Justizsystems fördert, stärkt sie die Menschenrechte insgesamt. Das Zusammenspiel mit einer Ombudsstelle für Kinderrechte erhöht den Praxisbezug der Menschenrechtsinstitution, ermöglicht Synergien und erwirkt einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.
Integras wird eine Stellungnahme mit dieser Forderung einreichen. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung der NMRI wird Integras der Stellungnahme der NGO-Plattform Menschenrechte folgen.
» Allianz für eine Ombudsstelle für Kinder, mit Position und Argumentarium
» Argumente für eine unabhängige Überwachung der Kinderrechte des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechtefür eine unabhängige Überwachung der Kinderrechte des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR, Pilot und Vorläuferorganisation des NMRI)
» Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution läuft noch bis am 31. Oktober, interessierte Kreise können sich dazu äussern.