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Stellungnahme von Integras zur Neuregelung der beruflichen Eingliederung für junge Menschen mit Behinderung

Unter dem Titel «Weiterentwicklung der IV» legt das EDI eine umfassende Revisionsvorlage vor, bei der es nebst vielen Anpassungen im gesamten Bundesgesetz (IVG) auch um die Neuregelung der beruflichen Eingliederung für junge Menschen mit Behinderungen geht.

Brückenangebote und Case Management Berufsbildung

Der Übergang von der Volksschule in die erstmalige berufliche Ausbildung ist für Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen eine Herausforderung, insbesondere dann wenn die IV beteiligt ist. Die IV verfügt heute nicht über spezielle Massnahmen, die diesen Übergang unterstützen können. Nun sollen in dieser Revision die bei Erwachsenen bewährten Massnahmen auch für Jugendliche zugänglich werden. Die IV schlägt vor, Brückenangebote zur Vorbereitung auf die erstmalige Berufsausbildung mit zu finanzieren und sieht ein Case Management Berufsbildung in den Kantonen vor. Klare Ausrichtung der Revision ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, dazu bietet die IV neu auch Beratung und Begleitung an.

Soziale Absicherung auch bei Verlust der Stelle

Grundsätzlich begrüsst Integras die Revision der IV. Die verbesserte berufliche Eingliederung für junge Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen wir sehr, insbesondere die Ausweitung der Massnahmen bis zum 25. Altersjahr sowie dass mehrmals eine Massnahme zugesprochen werden kann und das Taggeld für Jugendliche neu dem Lehrlingslohn entsprechen soll. Wichtig ist aber, dass die soziale Absicherung der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen bestehen bleibt: denn eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt garantiert leider nicht auch dauerhaft eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt zu haben. In diesem Sinne scheint uns eine gesamtheitliche Betrachtung sehr wichtig, die die Inklusion/Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere psychischen Beeinträchtigungen, in die Gesellschaft anstrebt. Die Absicherung der Sozialen Netze muss gewährleistet sein.

Zudem fordert Integras, dass die Beratung und Begleitung der Ausbildung durch die IV mittels entsprechendem Fachpersonal erfolgen soll. Die Kooperation mit bestehenden Angeboten und Strukturen soll dabei sichergestellt werden.

Im Weiteren begrüsst Integras, dass die Leistungen der IV an Organisationen der Behindertenhilfe zur Unterstützung und Eingliederung von Behinderten (LUFEB) neu auf Gesetzesstufe geregelt wird.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Stellungnahme von Integras (ab Mitte März online)