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Vernehmlassung zur Nationalen Menschenrechtsinstitution

Integras hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) eingereicht. Das Gesetz soll die Grundfinanzierung der NMRI regeln und definiert die Trägerschaft und Aufgaben der künftigen Institution. Integras begrüsst den Entscheid des Bundesrats in der Schweiz eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) zu schaffen. Unsere Stellungnahme orientiert sich am Ziel einer Menschenrechtsinstitution, die die Pariser Prinzipien der UNO zur Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen vollumfänglich erfüllt und folglich auch für besonders verletzliche Gruppen zugänglich ist. Im Interesse einer kindgerechten Justiz vertreten wir den Standpunkt, dass in die NMRI eine Ombudsstelle für Kinderrechte zu integrieren ist, die Individualbeschwerden von Kindern entgegennimmt.

Denn:

  • Die Sicht und die Anliegen von Kindern werden in juristischen und amtlichen Verfahren oft nicht angemessen berücksichtigt. Dies gilt sowohl im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht als auch im Zusammenhang mit Scheidungs- oder Strafverfahren.
  • Kindern wird der Zugang zum Rechtsweg oft nicht verschafft, sie können ihr Recht auf Mitbestimmung ohne Unterstützung oft nicht wahrnehmen. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte verschafft oder vereinfacht ihnen den Zugang zu Informationen, Beratungen und Beschwerdemöglichkeiten.
  • Bestehende Angebote werden in Anspruch genommen. Rund 100’000 Kinder sind in der Schweiz jedes Jahr direkt oder indirekt von gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren betroffen. Obwohl ihr Einbezug in den weitaus meisten Fällen reibungslos funktioniert kommt es auch regelmässig zu Verletzungen der Kinderrechte. Darauf weisen die Zahlen von Kinderanwaltschaft Schweiz hin: Im Jahr 2016 führte allein diese Organisation im Zusammenhang mit Rechtsverfahren 395 Gespräche mit 345 Kindern aus 227 Familien.
  • Das Zusammenspiel Ombudsstelle-Nationales Menschenrechtsinstitut stärkt den Praxisbezug der NMRI und macht die Justiz kindgerechter.

Im Übrigen folgt Integras in seiner Stellungnahme der Position der NGO Plattform Menschenrechte.

Kontakt: Laura Valero, T 044 201 15 34, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

» Zur Stellungnahme von Integras
» Integras ist Allianzpartner der Allianz Kinderombudsstelle (www.kinderombudsstelle.ch) und Mitglied des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
» Analyse und Empfehlungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zur Anhörung von Kindern durch Behörden in der Schweiz
(nur auf französisch)