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Empfehlungen zur Begegnung mit ehemaligen Heimkindern                            

Personen, die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 waren, können noch bis zum 31. März 2018 ein Gesuch für eine finanzielle Entschädigung einreichen. Zu den Betroffenen zählen auch ehemalige Heimkinder. Einige von ihnen setzen sich in diesem Prozess aktiv mit ihrer persönlichen Geschichte auseinander und nehmen auf der Suche nach ihrer Vergangenheit Kontakt mit den Institutionen beziehungsweise den heutigen Nachfolgeinstitutionen auf.

Integras ermutigt seine Mitgliederinstitutionen, die ehemaligen Heimkinder in diesem Prozess zu unterstützen und zu begleiten und dabei auch die Auseinandersetzung der eigenen Geschichte des Heims aktiv anzugehen. Die 2015 von Curaviva Schweiz und Integras erarbeiteten Empfehlungen zur Begegnung mit ehemaligen Heimkindern sind nach wie vor aktuell.

» Info-Flyer des Bundesamts für Justiz «Solidaritätsbeitrag - Gesuche stellen»

» Link zum Gesuchsformular und zur Wegleitung: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/fszm/solidaritaetsbeitrag.html

» Empfehlungen von Curaviva Schweiz und Integras zur Begegnung mit ehemaligen Heimkindern