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Wiedergutmachung: bereits 1150 Gesuche eingegangen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Details zur Auszahlung der Solidaritätsbeiträge an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in einer Verordnung geregelt. Die Verordnung tritt zusammen mit dem neuen Gesetz, welches das Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative verabschiedet hat, am 1. April 2017 in Kraft.

Gesuche sind bis am 31. März 2018 einzureichen

Das Gesuchsformular für einen Solidaritätsbeitrag sowie die Wegleitung können seit dem 1. Dezember 2016 beim Bundesamt für Justiz (BJ) sowie bei den kantonalen Anlaufstellen und Staatsarchiven bezogen werden. Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag müssen bis spätestens am 31. März 2018 beim Bundesamt für Justiz (BJ) eingereicht werden. Bisher sind beim BJ bereits 1150 Gesuche eingegangen. Gesuche von Personen, die nachweislich schwer krank, über 75 Jahre alt sind oder bereits einen Soforthilfebeitrag der Glückskette oder des Kantons Waadt erhalten haben, prüft das Amt prioritär. Im Übrigen werden die Gesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt.

Die Verordnung regelt ferner die Aufbewahrung und Archivierung der Akten zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Sie sieht zudem eine finanzielle Unterstützung von Selbsthilfeprojekten im Rahmen der bewilligten Kredite vor.

» Medienmitteilung des Bundesrats und Link zum Gesuchsformular

» über den Runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen