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SODK-Empfehlungen für unbegleitete minderjährige Asylssuchende

Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verabschiedet (UMA oder MNA), mit dem Ziel Minimalstandards für die Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung festzulegen und eine gewisse Harmonisierung der kantonalen Regelungen herbeizuführen.

Im Umgang mit UMA / MNA  ist bei allen staatlichen Massnahmen das übergeordnete Kindesinteresse vorrangig zu wahren. Sie sollen nicht wie „de-facto Erwachsene“ behandelt werden. Die Behörden sollen eine Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung zur Verfügung stellen, die den spezifischen Bedürfnissen der MNA nach Schutz und Beistand Rechnung trägt.

Die SODK empfiehlt den Kantonen unter Anderem:

  • MNA bei Verwandten, in Pflegefamilien, speziellen MNA-Zentren, Wohngruppen oder bei entsprechenden Bedürfnissen in sozialen Einrichtungen unterzubringen. Die Unterbringung in Asylunterkünften mit erwachsenen Personen ist zu vermeiden.
  • Die Betreuung  von MNA professionell, bedürfnis-, alters- und geschlechtergerecht auszugestalten sowie der Urteilsfähigkeit, dem Entwicklungsstand und den Fähigkeiten von MNA Rechnung zu tragen.
  • Die Förderung des Selbstbewusstseins sowie das schrittweise Heranführen an die Selbständigkeit als wichtigste Zielsetzung der Betreuung von MNA anzuerkennen: somit für den Spracherwerb zu sorgen, für die soziale und berufliche Integration, für Bildungsangebote und das Entwickeln von Zukunftsperspektiven sowie für die Vermittlung von Werten und Normen.
  • MNA bei Bedarf über die Volljährigkeit hinaus sozialpädagogisch (nach)zu begleiten und zu betreuen bis zum Abschluss der Erstausbildung bzw. bis zum Erreichen der Fähigkeiten, die für eine autonome Lebensführung erforderlich sind.
  • Patenschaften zu fördern