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Allgemeine Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung; der Ständerat will die Meldepflicht ausweiten

Derzeit ist eine Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Einführung einer allgemeinen Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung in der parlamentarischen Beratung. Neu sollen alle Fachpersonen aus Bildung, Sport, Religion, Betreuung, Beratung, die regelmässigen Kontakt mit Kindern haben, verpflichtet werden, Vermutungen von Kindeswohlgefährdungen an die Kindesschutzbehörde zu melden.

Im bisher geltenden Recht sind lediglich Personen in amtlicher Tätigkeit Verpflichtet.

Was die neue Regelung beinhalten würde

Die neue Regelung soll die Meldungen an die Kindesschutzbehörden regeln und in sämtlichen Kantonen als Standardlösung gelten. Sie entspräche somit einer Harmonisierung der Praxis. Fachpersonen, die in verschiedenen Kantonen tätig sind, würden so nicht mehr unterschiedlichen Regelungen unterstellt. Die Vereinheitlichung würde deshalb auch der Rechtssicherheit dienen. In den Bereichen, für welche die Kantone zuständig sind, wie beispielsweise im Gesundheits-, Polizei- oder Schulwesen, dürfen die Kantone allerdings weiterhin eigene Regelungen vorsehen.

Ausnahmen werden konkretisiert

Die Ausnahmen, beispielsweise betreffend das  Berufsgeheimnis für Anwälte öder Ärzte, werden im ZGB konkretisiert. Für Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich (Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Hebammen) beabsichtigt die aktuelle Revision eine einheitliche Meldepflicht einzuführen, die jedoch nur bestehen soll, wenn eine Behörde ein Gesuch stellt oder wenn die geheimnisberechtigte Person den Arzt oder die Ärztin dazu ermächtigt. Bisher müssen Ärzte sich von Amtes wegen vom Berufsgeheiminis entbinden lassen. Nach dem Willen des Ständerates soll das allerdings für Anwälte nicht gelten. Hier soll das Berufsgeheimnis vorgehen.

Zum Stand des Geschäfts

Der Ständerat hiess die Gesetzesänderungen in der Herbstsession mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der im Frühling gar nicht auf die Vorlage eingetreten war. Sagt er ein zweites Mal Nein, ist diese vom Tisch.

Integras wird das Thema weiter verfolgen und darüber informieren.

» Die Details zum Geschäft 15.033

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