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Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative: Stand der Beratung und Update über die Arbeit des Runden Tisches

Mit grossem Mehr hat der Nationalrat letzten April dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Wiedergutmachungsinitiative zugestimmt. Insgesamt 300 Millionen Franken sollen die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhalten. Als nächstes wird der Gesetzesentwurf von der Rechtskommission des Ständerates und im Herbst oder Wintersession im Ständerat beraten.

Am 12. Runden Tisch anfangs Mai wurde informiert über den Stand der parlamentarischen Beratung zum Gesetz über die Wiedergutmachung administrativer Versorgung und Fremdplatzierung. Das Gesetz wurde im Nationalrat sehr deutlich angenommen, was aufgrund der Debatte im Vorfeld positiv überrascht hat. Bereits laufen die Vorbereitungen für das Nationalfondsprogramm, das die wissenschaftliche Aufarbeitung vor allem der Fremdplatzierung im Rahmen dieses Gesetzes ausführen soll. Die Expertengruppe, die den Ausführungsplan zum Forschungsprogramm vorbereitet, ist bestellt (Zusammensetzung siehe Protokoll des RT, www.fszm.ch) und hat diesen auch bereits zur Ausarbeitung in Auftrag gegeben. Das finanzielle Volumen wird in etwa gleich gross sein wie bei der UEK, der unabhängigen Expertenkommission zur Aufarbeitung der administrativen Versorgung.

Die Auszahlungen der Soforthilfe sind abgeschlossen, es wurden ca. 8.5 Mio. CHF ausbezahlt. Bei der vorgesehenen Auszahlung der Entschädigung im Rahmen des Gesetzes soll der Anspruch in einer vergleichbaren Art geprüft werden wie die Entschädigung in der Soforthilfe. Integras hat dazu in der Vernehmlassung grundsätzliche Bedenken geäussert (siehe Vernehmlassung).

Es ist offen, ob und wie der Runde Tisch weitergeführt wird, wenn das Gesetz vom nationalen Parlament verabschiedet ist.